Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE)
Die Teilnehmenden bleiben im Bezug des ALG II und erhalten eine Mehraufwandsentschädigung von derzeit € 1,50 pro beschäftigter Stunde. Sie sind bis zu 30 Stunden pro Woche im Einsatz. Diese Maßnahmen dauern im Allgemeinen 6 Monate, die Zugangsvoraussetzung ist der Bezug von ALG II (Hartz IV).
Arbeitsgelegenheit mit Entgelt (AGH-Entgelt)
Dies sind Beschäftigungsverhältnisse mit Arbeitsvertrag bei der Die Wille gGmbH. Die Laufzeit beträgt bis zu 12 Monate, Zugangsvoraussetzung auch hier: ALG II (Hartz IV)-Bezug.
Das Ziel beider Maßnahmeformen ist die Verbesserung der Chancen zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt durch:
- Erwerb bzw. Vertiefung von berufspraktischen Kenntnissen und Fähigkeiten
- Sammeln weiterer Berufserfahrung in der Praxis-Einsatzstelle
- Erweiterung von fachlichen, sozialen und kommunikativen Kompetenzen
Arbeitsvermittlung
Wir vermitteln den Kontakt zwischen Arbeitssuchenden, die Arbeitslosengeld II beziehen und Arbeitgeber/innen und unterstützen Sie durch unsere Arbeitsvermittlung. Wir bieten Ihnen eine gezielte Personalvorauswahl und übernehmen die Organisation gegenüber dem JobCenter.
Nähere Informationen gibt Ihnen gerne Frau Janette Kohl
Fon: +49 (0)30 26 47 62 28
E-Mail: info@diewille.de
