Gutes tun mit einem Testament oder Vermächtnis
Ihr letzter Wille ist es, älteren Menschen zu helfen und Kindern und Jugendlichen eine echte Zukunft zugeben? Ihr Testament oder Vermächtnis zugunsten des Evangelischen Johannesstifts leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Wir sind uns der Verantwortung als Erben bewusst und stehen an Ihrer Seite, wenn es darum geht, das Haus beizeiten zu bestellen.
Viele wichtige Vorhaben konnten durch Erbschaften und Vermächtnisse schon ermöglicht werden: neue Wohnangebote für ältere Menschen, Angebote für Menschen mit erworbener Hirnschädigung oder Orte, die für junge Mütter zu einer vorübergehenden Heimat wurden.
Das Evangelische Johannesstift ist gemeinnützig anerkannt und somit von der Erbschaftssteuer befreit.
Ein Testament oder Vermächtnis für die Arbeit des Evangelischen Johannesstifts kommt ohne steuerliche Abzüge voll und ganz den diakonischen Aufgaben zugute.
Das Älterwerden bringt neue Themen in das Leben eines Menschen. Es sind Fragen, denen man sich rechtzeitig stellen sollte, auch wenn es manchmal nicht ganz einfach ist.
Wer benachrichtigt meine Bekannte und Freunde? Wer löst meine Wohnung auf? Wer meldet mich bei Versicherungen ab oder wer pflegt mein Grab? Wir übernehmen im Falle der Erbeinsetzung sämtliche Aufgaben, die nach Ihrem Tod geregelt werden müssen.
In unserer Informationsbroschüre "Gutes tun mit Vermächtnissen und Nachlässen" finden Sie detaillierte Informationen, um Ihre Vermögensnachfolge selbstbestimmt zu regeln.
Wissenswertes rund um das Testament für die Aufgaben
des Evangelischen Johannesstifts
Testamentserstellung
Sie können jederzeit ein Testament errichten oder auch ändern und so im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bestimmen, wer Ihre Vermögen erhalten und wie es einmal eingesetzt werden soll. Damit verschaffen Sie sich die Gewissheit, dass Ihr Wille über Ihren Tod hinaus respektiert wird. Sorgen Sie rechtzeitig für Klarheit – für sich selbst und Ihre Erben.
Sie können das Testament eigenhändig verfassen. In diesem Fall muss Ihr Testament vollständig mit der Hand geschrieben, mit Ort und Datum versehen und mit Ihrem vollen Namen unterzeichnet sein. Falls Sie es wünschen, kann auch ein Notar Ihr Testament aufsetzen und beglaubigen.
Erbvertrag
Der Erbvertrag wird dann gewählt, wenn es sinnvoll oder notwendig ist, den Erben unwiderruflich zu bestimmen (z.B. innerhalb einer Familie, bei Geschäften oder Unternehmen). Anders als beim Testament ist bei dieser Vertragsform der letzte Wille grundsätzlich nur beiderseitig änderbar. Ein Erbvertrag kann nur vor einem Notar geschlossen werden.
Vermächtnis
Eine weitere Unterstützungsmöglichkeit besteht durch die Bestimmung eines Vermächtnisses. Sie erklären dabei in Ihrem Testament konkret, dass z.B. ein bestimmter Gegenstand, eine Immobilie oder eine Geldsumme an das Evangelische Johannesstift übertragen wird. Die Erben sind in der Pflicht, Ihr Vermächtnis zu erfüllen.
Renten- und / oder Lebensversicherung
Sie haben die Möglichkeit, das Evangelische Johannesstift in Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung als Begünstigten einzusetzen.
Schenkung
Dem Nächsten geben – einander Freude schenken
Der Vorteil beim Schenken gegenüber einem Testament liegt auf der Hand: Man kann sich bereits zu Lebzeiten darüber freuen, wem man in welchem Umfang eine Freude machen wird.


