Mit einem Testament zugunsten des Evangelischen Johannesstifts können Sie nachhaltig Gutes tun über das eigene Leben hinaus.
Viele Menschen möchten rechtzeitig ihre persönlichen Dinge zu ihrem Lebensende regeln. Sie legen mit einem Testament fest, wer das eigene Vermögen erhält. Wer über das eigenes Leben hinaus Gutes tun möchte, kann im Testament eine wohltätige Einrichtung als Erbin einsetzen. Dann fällt keine Erbschaftssteuer an.
Unterstützen Sie uns als Testamentgeber*in
Das Evangelische Johannesstift engagiert sich seit vielen Jahrzehnten für Menschen, die Hilfe benötigen. Wenn Sie die Stiftung in Ihrem Testament als Erbin benennen, unterstützen sie unsere langjährige Arbeit und können in der christlichen Nächstenliebe aktiv tätig werden.
Viele Unterstützer*innen schätzen unsere Arbeit und sind Testamentgeber*innen. Dieses Vertrauen ist für uns eine hohe Verpflichtung. Wir würdigen das Lebenswerk jedes Menschen mit großem Respekt. Das Evangelische Johannesstift erfüllt sorgfältig den letzten Willen jeder*s Testamentgeber*in.
Das berichten unsere Testamentgeber*innen:
- Frau S.: „Das ist für mich die sinnvollste Lösung.“
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„Nach dem Tode meines Mannes habe ich mich informiert, welche Möglichkeiten es gibt“, berichtet Frau S. „Dabei hat mir ein befreundeter Anwalt geholfen.“ In der Zeitung las sie vom Evangelischen Johannesstift und ließ sich die Testamentsbroschüre zusenden. „Das ist für mich die sinnvollste Lösung“, entschied sie. Vor allem lag ihr daran, dass das Johannesstift sich um ihren Nachlass kümmert und dass ihr Erbe in gute Hände kommt.
Bis ins hohe Alter engagierte sich die kinderlose Frau S. ehrenamtlich für geflüchtete Kinder. Sie konnte mit deren Schicksal mitfühlen: Sie erlebte selbst Ausgrenzungen, weil ihr Vater Jude war. Es schmerzte sie, wenn Menschen wegen ihrer Religion verfolgt und missachtet werden. Es war für sie einfach selbstverständlich, zu helfen, wo sie konnte. „Man muss ja etwas tun“, sagte sie.
- Herr H.: „Mein Beitrag zum solidarischen Miteinander“
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„,Der Mensch denkt, Gott lenkt...‘, heißt es. Nun ja, ein bisschen mitlenken will ich schon. Deshalb habe ich mich im Alter von 66 Jahren entschieden, ein Testament zu schreiben. In meinem beruflichen Leben musste ich viel planen, organisieren und Entscheidungen treffen. Diese Denkweise hat mich bis heute nicht verlassen.
Als mir vor einiger Zeit die Informationsbroschüre des Freundeskreises ,Nachhaltig Gutes tun‘ in die Hände fiel, reifte in mir der Gedanke, diese engagierte Einrichtung in meinem Testament zu bedenken. Schon seit frühester Kindheit ist mir das Johannesstift vertraut. Gern denke ich an die Ausflüge der Schönberger Kirchengemeinde zu den Erntedankfesten und den Weihnachtsmärkten.
Die regelmäßigen Begegnungen im Freundeskreis erfahre ich jetzt als Bereicherung und am Menschen interessierte Kontaktpflege. In der Zielsetzung des Johannesstiftes und der Arbeit seiner Mitarbeiter*innen erkenne ich das Prinzip des solidarischen Miteinanders, zu dem ich gern meinen Beitrag leisten möchte.“
- Frau T.: „Schieben Sie Ihr Testament nicht auf die lange Bank“
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„Ich bin alleinstehend und mir ist es wichtig, dass meine Dinge geregelt sind. Ich habe mir Gedanken gemacht, wer einmal mein Erbe werden soll und sich um alles kümmert. Ich möchte über mein eigenes Leben hinaus etwas Gutes tun und habe deshalb eine Einrichtung gesucht, der ich vertrauen kann und die meinen letzten Willen erfüllt.
In der Broschüre ,Erben und vererben‘ sind die Themen gut erläutert. Dann hatte ich ein Beratungsgespräch mit einer Mitarbeiterin des Freundeskreises, die meine Fragen und Anliegen mit mir durchsprach. Wir füllten den „persönlichen Vorsorgebogen“ aus. Besonders gut finde ich, dass die Mitarbeitenden sich persönlich um Organisatorisches rund um Beerdigung und Wohnungsauflösung kümmern. Mir ist wichtig, dass das Private geachtet und mit meinem Eigentum respektvoll und pfleglich umgegangen wird.
Nach der Fertigstellung des Testaments fühlte ich mich sehr erleichtert. Mein Rat an alle, die dies lesen: Schieben Sie Ihr Testament nicht auf die lange Bank. Es gibt Sicherheit und beruhigt, wenn alles so geregelt ist, wie man es möchte.“
Wenn Sie ein Testament verfassen möchten, sind einige Dinge zu beachten.
- Wie verfasse ich ein Testament?
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Ein Testament muss handschriftlich geschrieben sein. Es muss Ort, Datum und Ihre Unterschrift enthalten.
- Wo bewahre ich mein Testament auf?
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Bewahren Sie Ihr Testament zu Hause auf. Sie können es auch dem Freundeskreis des Evangelischen Johannesstifts zur Verwahrung im Safe anvertrauen. Gegen eine Gebühr können Sie das Testament beim Amtsgericht hinterlegen. Bitte beachten Sie: Wenn sie das Dokument entnehmen, bedeutet das einen Widerruf Ihres Letzten Willens.
- Was muss im Testament stehen?
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Sie müssen in Ihrem Testament eindeutig Ihren Erben benennen (Rechtsnachfolge). Wenn Sie Ihren Ehegatten oder Ihre Ehegattin als Erben benannt haben, ist es ratsam, einen Schlusserben einzusetzen, damit die Erbfolge geklärt ist. Für nahestehende Menschen oder Organisationen können Vermächtnisse ausgesetzt werden. Diese erfüllt der Erbe.
Das Evangelische Johannesstift als Erbin
Wenn Sie das Evangelische Johannesstift als Erbin Ihres Vermögens einsetzen, steht Ihnen die Stiftung als vertrauensvolle Partnerin zur Seite. Das Team des Freundeskreises des Evangelischen Johannesstifts begleitet die Testamentgeber*innen über viele Jahre:
- Wir besprechen gemeinsam Ihre persönliche Situation. Sie erhalten von uns Vorsorgebögen und ein Notfallkärtchen.
- Wir bieten wir Ihnen Kontakt und eine Beziehung an, wenn Sie dies wünschen. Mit regelmäßigen Telefongesprächen und persönlichen Treffen bei Ihnen zu Hause oder im Johannesstift halten wir Kontakt. Wir sind im Notfall für Sie telefonisch rund um die Uhr erreichbar.
- Wir laden Sie zu unseren vielfältigen Veranstaltungen ein: Sie feiern mit uns den Tag des Freundeskreises, die Weihnachtsfeier und die Stiftsfeste.
- Wir helfen gern weiter bei Fragen zum Älterwerden wie zum Pflegestützpunkt, Hausnotruf, Antrag auf Pflegegrad, Patientenverfügung und weiteren Themen.
- Wir begleiten Sie, wenn Sie Unterstützung benötigen etwa bei einem Umzug in eine Senior*innenwohnung oder eine stationäre Pflegeeinrichtung.
Ihr letzter Wille
Wir besprechen mit Ihnen rechtzeitig, was im Falle Ihres Todes zu tun ist. Gemeinsam besprechen wir Ihre Wünsche, die wir genau nach Ihren Vorstellungen umsetzen. Sie bestimmen zu Lebzeiten, wo und wie ihre Beisetzung stattfindet. Wenn es soweit ist, nimmt der Freundeskreis selbstverständlich daran teil. Wenn Sie in einer Wahlgrabstelle beigesetzt werden möchten, übernehmen wir die Grabpflege.
Das Team des Freundeskreises kümmert sich um Abmeldungen und die Wohnungsauflösung. Es reicht das Testament durch einen Notar beim zuständigen Amtsgericht ein und beantragt den Erbschein. Das Team erfüllt die Vermächtnisse für Verwandte und Bekannte gewissenhaft. Es begleicht auch die Rechnungen für anfallende Kosten.
Das Evangelische Johannesstift erhält Ihre Güte in dankbarer Erinnerung. Am Ewigkeitssonntag gedenken wir im Gottesdienst in unserer Stiftskirche der Verstorbenen. Der Name wird am „Felsen der dankbaren Erinnerung“ auf dem Gelände des Johannesstiftes angebracht.
Schreiben Sie uns gern, wenn Sie mehr Informationen oder einen Rückruf wünschen.
Ansprechpartnerin
Karmen
Savor
Geschäftsführerin Fundraising
030 33609-385 karmen.savor@evangelisches-johannesstift.de 030 33609-156