Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann befähigt die Absolvent*innen zu fachlich anspruchsvollen und vorbehaltenen pflegerischen Aufgaben, die nur von diesen erbracht werden dürfen.
Dies umfasst insbesondere:
- die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
- die Organisation und Duchführung von Pflegeprozessen sowie
- die Qualitätssicherung der Pflege.
Abhängig vom gewählten Arbeitsfeld können weitere Themen sein:
- die Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung,
- die Anleitung von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sind,
- die Begleitung und Beratung von Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten,
- die Unterstützung zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer Kontakte,
- die Einbeziehung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und
- die Beratung pflegender Angehöriger sowie
- die Begleitung von Sterbenden.