Die Ausbildung zum/zur Erzieher*in richtet sich an interessierte und sozial engagierte Bewerber*innen
- mit dem Abschluss der Fachhochschulreife des Fachbereiches Sozialwesen.
- mit dem Abschluss der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder der Fachhochschulreife in einem anderen Studiengang
- sowie Praxiserfahrung im sozialen Bereich (mindestens 8 Wochen, dieses Praktikum kann auch nach der Bewerbung absolviert werden)
- mit mittlerem Schulabschluss sowie mehrjähriger Berufsausbildung oder Berufstätigkeit
Für das Teilzeitstudium (berufsbegleitend) an der Fachschule für Sozialpädagogik müssen die Bewerber*innen zusätzlich
- eine mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit ausgeübte einschlägige berufliche Tätigkeit in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung
und - das Einverständnis des Arbeitsgebers zur Aufnahme des Studiums nachweisen.
Die Mitgliedschaft in einer Kirche ist keine Aufnahmevoraussetzung. Voraussetzung ist aber eine Offenheit für religiöse Fragestellungen.