Ihre Hilfe kommt bei den Menschen direkt an
- Sie bestimmen selbst den Bereich: Behindertenhilfe, Jugendhilfe, Altenhilfe oder diakonische Ausbildung.
- Das Evangelische Johannesstift ist als gemeinnützige Einrichtung von der Zahlung der Erbschaftsteuer befreit.
- Die Verwendung des Nachlasses wird von unabhängigen Wirtschaftsprüfern überwacht.