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Die Satzung bestimmt den Zweck der Evangelisches Johannesstift SbR. Die Stiftung leitet daraus ihren Arbeitsauftrag ab. Dazu gehört auch, wie sie Spenden verwendet. Die geltende Satzung hat der Stiftungsrat im April 2025 beschlossen.
Die Geschäfte der Evangelisches Johannesstift SbR führt ein vierköpfiger Vorstand. Über strategische Entscheidungen entscheidet der Stiftungsrat.
Johann Hinrich Wichern wählt bei der Gründung der Stiftung den Namen des Evangelisten Johannes und legt damit ihren Auftrag fest.